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   KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95   

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https://dejure.org/1996,4778
KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95 (https://dejure.org/1996,4778)
KG, Entscheidung vom 26.11.1996 - 1 W 7237/95 (https://dejure.org/1996,4778)
KG, Entscheidung vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 (https://dejure.org/1996,4778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines Namens aus früherer Ehe zum neuen Ehenamen; Bestimmung des Geburtsnamens als Ehenamen; Verletzung des GG durch Verbot der Verwendung eines Namens aus früherer Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 557
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung

    unmittelbar gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 -,.

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1 in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Kammergericht (FamRZ 1997, S. 557) bestätigte die landgerichtliche Entscheidung und war im Übrigen der Ansicht, § 1355 Abs. 2 BGB sei verfassungsgemäß.

  • BVerfG, 20.09.2004 - 1 BvR 193/97

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

    unmittelbar gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 -,.
  • LG Ingolstadt, 19.01.2004 - 1 T 66/04

    Pflicht zum Erlass einer Zwischenverfügung statt Antragszurückweisung bei

    Unter Geburtsname ist der Name zu verstehen, der in die Geburtsurkunde eines Kindes einzutragen ist.2 Vom Geburtsnamen ist der Ehename zu unterscheiden.3 Damit schloss § 1355 Abs. 2 1 Vgl. BVerfGE 78, 38 ff.; 84, 9 ff.; 104, 373 ff. Vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 1256 ff. 2 MünchKommBGB/Wacke, 4. Aufl. 2000, § 1355 Rdnr. 4; Seeger, MittBayNot 2002, 229, 230.3 Seeger, MittBayNot 2002, 229, 230.4 KG, FamRZ 1997, 557 ; vgl. ferner OLG Celle, FamRZ 1994, 1322; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 487 ; BayObLG, FamRZ 1997, 554; Hübner/Voppel in Staudinger, Bearb. 2000, § 1355 Rdnr. 33; MünchKommBGB/Wacke, § 1355 Rdnr. 12; Seeger, MittBayNot 2002, 229, 231.5 So insbesondere die im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung KG, FamRZ 1997, 557 ; vgl. ferner die in Fn. 4 genannten Zitate.
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